Verkehrswert-Gutachten

Es gibt viele Anlässe, weshalb ein Gutachter zur Bewertung einer Immobilie herangezogen wird:

  • Kauf, Verkauf
  • Beleihung
  • Vererben, Erben, Erbaufteilung, Schenkung, Nachlassregelung
  • Scheidung
  • Steuerliche Festsetzungen
  • Zwangsversteigerung
  • Bewertung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen usw.

Gerade bei der Immobilien-Bewertung kommt es auf Sachkunde, Qualifikation, Erfahrung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit an.

 

Unsere langjährig efahrenen Sachverständigen und gerichtsanerkannten Gutachter erstellen Verkehrswert-Gutachten im Auftrag von:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Versicherungen
  • Amtsgerichten

Einige Begriffserklärungen:

 

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert. Es ist der Wert, der bei einer Veräußerung einer Immobilie am wahrscheinlichsten zu erzielen ist. In den Verkehrswert fließen der Bodenwert, der Wert des Gebäudes und Sonstiges (z. B. Rechte und Lasten) ein.

 

Bodenwert

Der Bodenwert ist der Wert des Grundstücks. Hierbei werden die Lage und die Nutzbarkeit beurteilt.

 

Ertragswertverfahren

Der Ertragswert ist für Kaufinteressenten wichtig, die eine Immobilie aufgrund der zu erwartenden Rendite kaufen wollen.

 

Sachwertverfahren

Der Sachwert ist für Kaufinteressenten wichtig, die eine Immobilie selbst nutzen wollen. Dieser Wert wird objektiv ermittelt. Der Wert ist daher für beide Seiten, den Interessenten und den Verkäufer, angemessen.

 

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren werden gleichartige Objekte, die bereits verkauft wurden, als Vergleich herangezogen. Hier gibt es das unmittelbare Vergleichswertverfahren und das mittelbare Vergleichswertverfahren.

 

Der am Immobilienmarkt erzielte Preis muss aber nicht zwangsläufig mit dem objektiven Verkehrswert identisch sein, da Immobilienkäufer ihre Kaufentscheidung oftmals nach rein subjektiven Gründen treffen.

Es ist allerdings nicht immer ein teures und aufwendiges Verkehrswert-Gutachten erforderlich. In manchen Fällen ist ein Kurzgutachten für eine Immobilie durchaus ausreichend, z. B.:

  • Sie wollen eine Immobilie kaufen und möchten wissen, ob der Kaufpreis angemessen ist.
  • Sie wollen eine Immobilie verkaufen und möchten den Marktwert Ihrer Immobilie wissen.

In diesen und ähnlichen Fällen besichtigen wir gemeinsam mit Ihnen die entsprechende Immobilie und erstellen dann ein Kurzgutachten.

Haben Sie Fragen? Dann senden Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie unverbindlich an. Ich berate Sie gern persönlich.

 

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