Als zugelassener Energieexperte erstelle ich Energieausweise und betreue Fördermittelbeantragungen bei der KfW
Beim Verkauf und bei der Vermietung eines Wohnhauses oder einer Wohnung muss seit 2013 ein gültiger Energieausweis gemäß den Richtlinien der DENA (Deutsche Energie Agentur) vorliegen. Ab 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung. In Immobilienanzeigen sind dann Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie Pflicht. Ansonsten kann es zu hohen Bußgeldern kommen.
Sofern Sie für Ihre Immobilie noch keinen gültigen Energie-Ausweis haben, helfen ich Ihnen gern weiter und erstelle den erforderlichen Energieausweis als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis.
Die Energieausweise werden grundsätzlich nach einer Vor-Ort-Begehung erstellt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Text wir überarbeitet
Haben Sie Fragen? Dann senden Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie unverbindlich an. Ich berate Sie gern persönlich.